Kettenprüfung nach DGUV 109-017
Im Interesse Ihrer Sicherheit bieten wir Ihnen unseren umfassenden Kettenprüfservice an.
Wir prüfen im Rahmen der DGUV 109-017.
Rundstahlketten, die als Anschlagmittel eingesetzt werden, müssen nach §40 UVV 18.4 mindestens alle 3 Jahre auf Rissfreiheit geprüft werden. Die Durchführungsanweisung schreibt eine Probebelastung mit der 1,5 fachen Tragfähigkeit oder ein anderes zerstörungsfreies Prüfverfahren vor. Wir prüfen Ihre Ketten, Anschlagketten und auch Zubehör im Rahmen dieser Vorschriften durch elektromagnetische Rissprüfverfahren.
Nachfolgend finden Sie unsere Preislisten für die Kettenprüfung:
→ Prüfkosten für die elektromagnetische Rissprüfung von Kettengehängen
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